Teilerfolg für die AfD in Karlsruhe : Erhält die Desiderius-Erasmus-Stiftung nun Staatsgeld?

Im Streit um die Finanzierung parteinaher Stiftungen hat das Bundesverfassungsgericht getan, was es häufiger tut: der Politik das Problem zurückgegeben, das gelöst werden soll. Der Ball, den die AfD nach Karlsruhe getreten hatte, liege nun „im Feld des Gesetzgebers“, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, am Mittwoch bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe.

Der Ball, das sind die Millionen für die Stiftungen, die aus dem Bundeshaushalt kommen. Die 2016 gegründete, AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bleibt außen vor, während Stiftungen, die den anderen im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, allein im Haushaltsjahr 2019 insgesamt rund 660 Millionen Euro an Fördergeldern vereinnahmen konnten. Die mindestens in Teilen rechtsextreme AfD, so lautet der Konsens, habe das Geld nicht verdient. Wer teilhaben wolle, müsse fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Der Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Gewährung der Globalzuschüsse greift in das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit der politischen Parteien ein.

Doris König, Gerichtsvizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats

Ob die DES einen solchen Stand beanspruchen kann, haben die Richterinnen und Richter – noch – nicht entschieden. Sie gaben der Organklage nur insoweit statt, wie sie auf die Feststellung zielte, dass der pauschale Ausschluss der DES von den so genannten Globalzuschüssen für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit im Bundeshaushalt 2019, damals im Gesamtvolumen von 130 Millionen Euro, das verfassungsmäßige Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt.

Die Stiftungen sind einerseits der geistige Ü...

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https://www.tagesspiegel.de/politik/teilerfolg-fur-die-afd-in-karlsruhe-erhalt-die-desiderius-erasmus-stiftung-nun-staatsgeld-9391706.html