Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will einem Bericht zufolge Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus Gesetzestexten entfernen. Die betroffenen Rechtsvorschriften sollten von den jeweils zuständigen Ressorts „auf etwaige Bereinigungserfordernisse geprüft und gegebenenfalls in Rechtsbereinigungsgesetzen bereinigt werden“, zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Mittwoch aus einem Schreiben Buschmanns an andere Ministerien, darunter die Ressorts für Finanzen und Gesundheit.
„Eine Prüfung durch mein Haus hat ergeben, dass der noch verbleibende Bereinigungsbedarf - insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe - zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen betrifft“, heißt es demnach in Buschmanns Brief. Aufgelistet werde vom Justizministerium unter anderem das 1939 in Kraft getretene Heilpraktikergesetz. In diesem ist von der „Reichsregierung“ und verschiedenen „Reichsministern“ die Rede.
Bei dem Thema sei „schon viel erreicht“ worden, heißt es dem Bericht zufolge in Buschmanns Schreiben weiter. „Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben.“
Dies würde die Bundesregierung „jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind“. (AFP)